Dietrich - Assistance

Allgemeine Bedingungen für Kran- und Hebeleistungen (ABKH)

Diet­rich GmbH, An der Sieg­tal­brü­cke 16, 57080 Siegen

A Geltungs­be­reich
1. Diese ABKH gelten für alle Verträge über Kran- und Hebe­leis­tun­gen der Diet­rich GmbH.
2. Dazu zählen sämt­li­che Tätig­kei­ten im Zusam­men­hang mit dem Anhe­ben, Umset­zen, Bergen, Posi­tio­nie­ren oder Bewe­gen von Lasten jeder Art.
3. Diese ABKH gelten glei­cher­ma­ßen für Verbrau­cher (§ 13 BGB) und Unter­neh­mer (§ 14 BGB), soweit nicht ausdrück­lich eine Diffe­ren­zie­rung vorge­nom­men wird.

B Vertrags­schluss
1. Unsere Ange­bote sind frei­blei­bend, sofern sie nicht ausdrück­lich von uns als verbind­lich bezeich­net sind.
2. Ein Vertrag kommt durch Annahme unse­res Ange­bots, durch unsere schrift­li­che oder elek­tro­ni­sche Auftrags­be­stä­ti­gung oder durch tatsäch­li­che Inan­spruch­nahme der Leis­tung durch den Auftrag­ge­ber zustande.
3. Erfor­der­li­che behörd­li­che Geneh­mi­gun­gen, Sonder­nut­zun­gen oder Zugangs­er­laub­nisse (z. B. Stra­ßen­sper­run­gen, Poli­zei­be­glei­tung) sind vom Auftrag­ge­ber zu beschaf­fen, sofern nicht ausdrück­lich anders verein­bart.

C Leis­tungs­um­fang
1. Wir führen unsere Kran- und Hebe­ar­bei­ten gemäß indi­vi­du­el­ler Verein­ba­rung durch.
2. Wir erbrin­gen typi­scher­weise – je nach Auftrag – folgende Leis­tungs­ty­pen:
a) Kran­ge­stel­lung: Bereit­stel­lung eines geeig­ne­ten Hebe­zeugs, ggf. mit unse­rem Bedien­per­so­nal, zur Durch­füh­rung von Hebe­ar­bei­ten nach Weisung des Auftrag­ge­bers.
b) Kran­ar­beit: Eigen­stän­dige Durch­füh­rung von Kran- oder Hebe­leis­tun­gen durch uns mit unse­rem eige­nem Fach­per­so­nal.
3. Wir sind berech­tigt, Art, Anzahl und Größe der einzu­set­zen­den Geräte sowie unser Perso­nal nach eige­nem fach­li­chen Ermes­sen zu bestim­men, sofern nichts ande­res verein­bart wurde.
4. Wir dürfen uns zur Erfül­lung Drit­ter (Erfül­lungs­ge­hil­fen) bedie­nen.

D Mitwir­kungs­pflich­ten des Auftrag­ge­bers
1. Der Auftrag­ge­ber ist verpflich­tet, alle Voraus­set­zun­gen zu schaf­fen, die für eine sichere und ordnungs­ge­mäße Durch­füh­rung unse­rer Leis­tung erfor­der­lich sind.
2.Dazu gehö­ren insbe­son­dere, aber nicht abschlie­ßend die Bereit­stel­lung eines geeig­ne­ten, trag­fä­hi­gen und ebenen Stand­plat­zes sowie die Frei­hal­tung der Einsatz­stelle von Perso­nen, Fahrzeugen oder Hinder­nis­sen sowie die Bereit­stel­lung zutref­fen­der Anga­ben über Gewicht, Schwer­punkt, Anschlag­punkte und Beschaf­fen­heit der Last sowie die Einho­lung notwen­di­ger Geneh­mi­gun­gen (z. B. bei Arbei­ten auf öffent­li­chen Flächen), sofern nicht ausdrück­lich von uns über­nom­men, sowie die Koor­di­na­tion mit Drit­ten (z. B. Baustel­len­lei­tung, Poli­zei, Feuer­wehr), soweit erfor­der­lich.
3. Unter­blei­ben notwen­dige Mitwir­kungs­hand­lun­gen, sind wir berech­tigt, die Durch­füh­rung zu verwei­gern oder abzu­bre­chen. In diesem Fall trägt der Auftrag­ge­ber die uns entstan­de­nen Kosten, insbe­son­dere An- und Abfahrt, Warte­zei­ten und sons­tige Aufwen­dun­gen.

E Preise und Zahlungs­be­din­gun­gen
1. Die Vergü­tung rich­tet sich nach der indi­vi­du­el­len Verein­ba­rung oder unse­rer jeweils gülti­gen Preis­liste.
2. Bei Verbrau­chern verste­hen sich alle Preise inklu­sive gesetz­li­cher Umsatz­steuer; bei Unter­neh­mern zzgl. Umsatz­steuer.
3. Unsere Rech­nun­gen sind sofort nach Zugang fällig und ohne Abzug zu zahlen.
4. Verbrau­cher gera­ten spätes­tens 30 Tage nach Zugang der Rech­nung in Verzug.
5. Bei Zahlungs­ver­zug sind wir berech­tigt, gesetz­li­che Verzugs­zin­sen sowie Mahn- und Inkas­so­kos­ten zu verlan­gen und weitere Leis­tun­gen bis zur Zahlung zurück­zu­hal­ten.

F Durch­füh­rung, Termi­nie­rung und Umwelt­ein­flüs­sen

1. Verein­barte Einsatz­zei­ten sind in der Regel Ziel­ter­mine und keine Fixter­mine, sofern nicht ausdrück­lich schrift­lich anders verein­bart.
2. Wir sind berech­tigt, Einsätze aus Sicher­heits- oder Witte­rungs­grün­den zu verschie­ben oder abzu­bre­chen, insbe­son­dere bei Sturm, Glätte, Schnee, unzu­rei­chen­der Trag­fä­hig­keit des Unter­grunds oder vergleich­ba­ren Risi­ken. In diesen Fällen bleibt unser Anspruch auf Vergü­tung für bereits erbrachte oder bereit­ge­stellte Leis­tun­gen bestehen.
3. Verzö­ge­run­gen aufgrund höhe­rer Gewalt, Verkehrs­be­hin­de­run­gen oder unvor­her­seh­ba­rer Umstände berech­ti­gen nicht zur Minde­rung der Vergü­tung.

G Haftung
1. Wir haften unbe­schränkt für Schä­den aus der Verlet­zung von Leben, Körper oder Gesund­heit.
2. Bei sons­ti­gen Schä­den gilt:
a) Für Verbrau­cher haften wir bei leich­ter Fahr­läs­sig­keit nur bei Verlet­zung wesent­li­cher Vertrags­pflich­ten; die Haftung ist auf den typi­scher­weise vorher­seh­ba­ren Scha­den begrenzt.
b) Für Unter­neh­mer ist unsere Haftung bei leich­ter Fahr­läs­sig­keit auf den vertrags­ty­pi­schen, vorher­seh­ba­ren Scha­den beschränkt.
3. Unsere Haftung für mittel­bare Schä­den, Folge­schä­den oder entgan­ge­nen Gewinn ist ausge­schlos­sen, soweit gesetz­lich zuläs­sig.
4. Wir haften nicht für Schä­den, die auf unzu­tref­fende Anga­ben, mangel­hafte Boden­ver­hält­nisse oder fehlende Mitwir­kung des Auftrag­ge­bers zurück­zu­füh­ren sind.
5. Der Auftrag­ge­ber trägt das Risiko für die zu heben­den oder zu bergen­den Gegen­stände, sofern keine ausdrück­li­che Verein­ba­rung über eine Versi­che­rung durch uns besteht.

H Rück­tritt und Einsatz­ab­bruch

1. Wir sind berech­tigt den Einsatz abbre­chen oder vom Vertrag zurück­tre­ten, wenn die Sicher­heit von Perso­nen, Gerä­ten oder Drit­ten gefähr­det ist oder der Einsatz­ort unge­eig­net oder nicht zugäng­lich ist oder behörd­li­che Geneh­mi­gun­gen fehlen.
2. In diesen Fällen wird die Vergü­tung antei­lig für die bereits erbrach­ten Leis­tun­gen berech­net. Weiter­ge­hende Ansprü­che unse­rer­seits sind ausge­schlos­sen.

I Abnahme und Mängel
1. Nach Abschluss der Arbei­ten ist die Leis­tung vom Auftrag­ge­ber oder seinem Vertre­ter abzu­neh­men, soweit dies möglich und zumut­bar ist.
2. Offen­sicht­li­che Mängel sind unver­züg­lich, spätes­tens inner­halb von sieben Tagen, schrift­lich anzu­zei­gen.
3. Bei berech­tig­ter Mängel­rüge erfolgt Nach­er­fül­lung. Schlägt diese zwei­mal fehl, kann der Auftrag­ge­ber Minde­rung oder, bei erheb­li­chen Mängeln, Rück­tritt verlan­gen.

J Wider­rufs­recht für Verbrau­cher
1. Verbrau­cher haben, sofern der Vertrag außer­halb von Geschäfts­räu­men oder im Fern­ab­satz geschlos­sen wurde (z. B. tele­fo­nisch), ein gesetz­li­ches Wider­rufs­recht gemäß §§ 312g, 355 BGB.
2. Das Wider­rufs­recht erlischt vorzei­tig, wenn wir die Dienst­leis­tung auf ausdrück­li­chen Wunsch des Verbrau­chers voll­stän­dig erbracht haben, bevor dieser sein Wider­rufs­recht ausübt.

K Rechts­wahl und Gerichts­stand
1. Für diese Allge­mei­nen Bedin­gun­gen für Kran- und Hebe­leis­tun­gen und die Vertrags­be­zie­hung zwischen uns und dem Auftrag­ge­ber gilt das Recht der Bundes­re­pu­blik Deutsch­land.
2. Handelt es sich bei dem Auftrag­ge­ber um einen Kauf­mann im Sinne des Handels­ge­setz­buchs, eine juris­ti­sche Person des öffent­li­chen Rechts oder ein öffent­lich-recht­li­ches Sonder­ver­mö­gen, ist unser Geschäfts­sitz in An der Sieg­tal­brü­cke 16, 57080 Siegen ausschließ­li­cher und auch inter­na­tio­na­ler Gerichts­stand für alle sich aus dem Vertrags­ver­hält­nis unmit­tel­bar oder mittel­bar erge­ben­den Strei­tig­kei­ten. Glei­ches gilt, wenn der Auftrag­ge­ber Unter­neh­mer im Sinne von Para­graf 14 BGB ist.
3. Zur Erhe­bung einer Klage am Erfül­lungs­ort der Leis­tung gemäß diesen ABKH bzw. einer vorran­gi­gen Indi­vi­du­al­ab­rede oder am allge­mei­nen Gerichts­stand des Auftrag­ge­bers sind wir darüber hinaus berech­tigt. Hier­von unbe­rührt blei­ben vorran­gige gesetz­li­che Vorschrif­ten (ausschließ­li­che Gerichts­stände).

ABKH  — Diet­rich GmbH — Stand 01.11.2025

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