A Geltungsbereich
1. Diese ABKH gelten für alle Verträge über Kran- und Hebeleistungen der Dietrich GmbH.
2. Dazu zählen sämtliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Anheben, Umsetzen, Bergen, Positionieren oder Bewegen von Lasten jeder Art.
3. Diese ABKH gelten gleichermaßen für Verbraucher (§ 13 BGB) und Unternehmer (§ 14 BGB), soweit nicht ausdrücklich eine Differenzierung vorgenommen wird.
B Vertragsschluss
1. Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich von uns als verbindlich bezeichnet sind.
2. Ein Vertrag kommt durch Annahme unseres Angebots, durch unsere schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung oder durch tatsächliche Inanspruchnahme der Leistung durch den Auftraggeber zustande.
3. Erforderliche behördliche Genehmigungen, Sondernutzungen oder Zugangserlaubnisse (z. B. Straßensperrungen, Polizeibegleitung) sind vom Auftraggeber zu beschaffen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
C Leistungsumfang
1. Wir führen unsere Kran- und Hebearbeiten gemäß individueller Vereinbarung durch.
2. Wir erbringen typischerweise – je nach Auftrag – folgende Leistungstypen:
a) Krangestellung: Bereitstellung eines geeigneten Hebezeugs, ggf. mit unserem Bedienpersonal, zur Durchführung von Hebearbeiten nach Weisung des Auftraggebers.
b) Kranarbeit: Eigenständige Durchführung von Kran- oder Hebeleistungen durch uns mit unserem eigenem Fachpersonal.
3. Wir sind berechtigt, Art, Anzahl und Größe der einzusetzenden Geräte sowie unser Personal nach eigenem fachlichen Ermessen zu bestimmen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
4. Wir dürfen uns zur Erfüllung Dritter (Erfüllungsgehilfen) bedienen.
D Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Voraussetzungen zu schaffen, die für eine sichere und ordnungsgemäße Durchführung unserer Leistung erforderlich sind.
2.Dazu gehören insbesondere, aber nicht abschließend die Bereitstellung eines geeigneten, tragfähigen und ebenen Standplatzes sowie die Freihaltung der Einsatzstelle von Personen, Fahrzeugen oder Hindernissen sowie die Bereitstellung zutreffender Angaben über Gewicht, Schwerpunkt, Anschlagpunkte und Beschaffenheit der Last sowie die Einholung notwendiger Genehmigungen (z. B. bei Arbeiten auf öffentlichen Flächen), sofern nicht ausdrücklich von uns übernommen, sowie die Koordination mit Dritten (z. B. Baustellenleitung, Polizei, Feuerwehr), soweit erforderlich.
3. Unterbleiben notwendige Mitwirkungshandlungen, sind wir berechtigt, die Durchführung zu verweigern oder abzubrechen. In diesem Fall trägt der Auftraggeber die uns entstandenen Kosten, insbesondere An- und Abfahrt, Wartezeiten und sonstige Aufwendungen.
E Preise und Zahlungsbedingungen
1. Die Vergütung richtet sich nach der individuellen Vereinbarung oder unserer jeweils gültigen Preisliste.
2. Bei Verbrauchern verstehen sich alle Preise inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer; bei Unternehmern zzgl. Umsatzsteuer.
3. Unsere Rechnungen sind sofort nach Zugang fällig und ohne Abzug zu zahlen.
4. Verbraucher geraten spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug.
5. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen sowie Mahn- und Inkassokosten zu verlangen und weitere Leistungen bis zur Zahlung zurückzuhalten.
F Durchführung, Terminierung und Umwelteinflüssen
1. Vereinbarte Einsatzzeiten sind in der Regel Zieltermine und keine Fixtermine, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.
2. Wir sind berechtigt, Einsätze aus Sicherheits- oder Witterungsgründen zu verschieben oder abzubrechen, insbesondere bei Sturm, Glätte, Schnee, unzureichender Tragfähigkeit des Untergrunds oder vergleichbaren Risiken. In diesen Fällen bleibt unser Anspruch auf Vergütung für bereits erbrachte oder bereitgestellte Leistungen bestehen.
3. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Verkehrsbehinderungen oder unvorhersehbarer Umstände berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung.
G Haftung
1. Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
2. Bei sonstigen Schäden gilt:
a) Für Verbraucher haften wir bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; die Haftung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
b) Für Unternehmer ist unsere Haftung bei leichter Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.
3. Unsere Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
4. Wir haften nicht für Schäden, die auf unzutreffende Angaben, mangelhafte Bodenverhältnisse oder fehlende Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind.
5. Der Auftraggeber trägt das Risiko für die zu hebenden oder zu bergenden Gegenstände, sofern keine ausdrückliche Vereinbarung über eine Versicherung durch uns besteht.
H Rücktritt und Einsatzabbruch
1. Wir sind berechtigt den Einsatz abbrechen oder vom Vertrag zurücktreten, wenn die Sicherheit von Personen, Geräten oder Dritten gefährdet ist oder der Einsatzort ungeeignet oder nicht zugänglich ist oder behördliche Genehmigungen fehlen.
2. In diesen Fällen wird die Vergütung anteilig für die bereits erbrachten Leistungen berechnet. Weitergehende Ansprüche unsererseits sind ausgeschlossen.
I Abnahme und Mängel
1. Nach Abschluss der Arbeiten ist die Leistung vom Auftraggeber oder seinem Vertreter abzunehmen, soweit dies möglich und zumutbar ist.
2. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Tagen, schriftlich anzuzeigen.
3. Bei berechtigter Mängelrüge erfolgt Nacherfüllung. Schlägt diese zweimal fehl, kann der Auftraggeber Minderung oder, bei erheblichen Mängeln, Rücktritt verlangen.
J Widerrufsrecht für Verbraucher
1. Verbraucher haben, sofern der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossen wurde (z. B. telefonisch), ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß §§ 312g, 355 BGB.
2. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir die Dienstleistung auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erbracht haben, bevor dieser sein Widerrufsrecht ausübt.
K Rechtswahl und Gerichtsstand
1. Für diese Allgemeinen Bedingungen für Kran- und Hebeleistungen und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Handelt es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist unser Geschäftssitz in An der Siegtalbrücke 16, 57080 Siegen ausschließlicher und auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber Unternehmer im Sinne von Paragraf 14 BGB ist.
3. Zur Erhebung einer Klage am Erfüllungsort der Leistung gemäß diesen ABKH bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers sind wir darüber hinaus berechtigt. Hiervon unberührt bleiben vorrangige gesetzliche Vorschriften (ausschließliche Gerichtsstände).
ABKH — Dietrich GmbH — Stand 01.11.2025